Gemeindehaus 1920 x 540 Gemeindehaus 1920 x 540
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Landtags- und Bezirkswahl 2023

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

 

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.

 

Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt.

 

Stimmberechtigt bei der Landtagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (d.h. spätestens am 8. Oktober 2005 geboren wurden), seit mindestens drei Monaten entweder in Bayern melderechtlich ihre Wohnung (Hauptwohnung) haben (d.h. spätestens am 8. Juli 2023 zugezogen sind) oder seit mindestens drei Monaten sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten.

 

Für die Bezirkswahl entsprechen die Voraussetzungen für das Stimmrecht grundsätzlich denen bei der Landtagswahl. Wer am Wahltag allerdings seit mindestens drei Monaten in Bayern seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber noch keine drei Monate im Bezirk, weil er nach dem 8. Juli 2023 innerhalb Bayerns in einen anderen Bezirk umgezogen ist, ist nur für die Landtagswahl, nicht aber für die Bezirkswahl stimmberechtigt. Die Wahlbenachrichtigung (siehe Frage 21) enthält einen entsprechenden Gültigkeitsvermerk.

 

Die Infos sind von folgender Website: Landtagswahlen und Bezirkswahlen in Bayern: Infos und FAQ - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

So geht die Briefwahl für die Landtags- und Bezirkswahl

Briefwahl Wahlbenachrichtigung

Über nachfolgenden Link können Sie einen Wahlschein mit Briefzustellung ab sofort bis 1. Oktober 2023 online beantragen.

Bitte halten Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.

 

Außerdem finden Sie unter folgendem Link wichtige Hinweise zur Erteilung eines Wahlscheins.

https://serviceportal.komuna.net/9186122/wahlschein/start

 

Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung zur Beantragung der Briefwahl scannen. Ihre Daten werden dabei automatisch ausgefüllt. Nach Eingabe Ihrer Mail-Adresse und Bestätigung der Datenschutzbestimmung geht der Antrag ebenfalls online bei uns ein. Eine Beantragung ist bis spätestens 1. Oktober 2023 möglich.

 

Nähere Informationen zur Wahl mit nachfolgenden Link!

Amtsblatt Sonderausgabe zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

 

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld unter Tel. 08452 98-43 gerne zur Verfügung.

Foerderprogramm-Ernsgaden-vernetzt