Notbetreuung für Kindergartenkinder
Im Kindergarten Mondschauk´l wird gemäß der Verordnung des
Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ab 4. Mai 2020 die Notbetreuung für Kinder angeboten bzw. ausgeweitet.
Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur (Systemrelevanz) kommt es dabei nicht an.
Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritschen Infrastruktur tätig ist.
Der Anspruch auf eine Notbetreuung richtet sich nicht nach den
Buchungszeiten, sondern nach der aktuellen Arbeitszeit der Eltern.
Nähere Informationen erhalten interessierte Eltern per E-mail:
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Eltern, die diesbezüglich einen Anspruch auf die Notbetreuung haben, können vorab den Antrag zur Prüfung der Berechtigung einer Notbetreuung auf der Homepage des Kindergarten herunterladen und ausgefüllt im Kindergarten abgeben.
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